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Der Gesetzesvorschlag
der Europäischen Kreditinitiative 

und sein Hintergrund

Der Vorschlag:

Damit die Wirtschaft nicht länger nur den Intentionen gewinnorientierter Anleger und Investoren ausgeliefert bleibt, soll aus dem System der Europäischen Zentralbanken eine profitunabhängige, permanente Finanzierung für Unternehmen geschaffen werden. Wenn sie in kooperativen Zusammenschlüssen nachhaltig und zukunftsorientiert für den Bedarf der Menschen tätig sind und dabei zugleich die Lebenssphäre der Natur schützen, erhalten sie fortlaufend zinsfreie Kredite. Dafür verpflichten sie sich, nicht höhere Einkommen als in öffentlichen Einrichtungen zu zahlen und mit den Gewinnen dem Gemeinwohl zu dienen. Dadurch wird auch solchen Unternehmen, die gesellschaftsrelevante Aufgaben erfüllen, aber die erhaltenen Kredite nicht aus eigenen Einnahmen ablösen können oder sollen, solidarisch die Kredit-Rückzahlung ermöglicht. Dazu haben wir einen konkreten Gesetzesvorschlag zur Ergänzung der Satzung der Europäischen Zentralbank ausgearbeitet. Der Vorschlag wurde im Hinblick auf Zulässigkeit für eine Europäische Bürgerinitiative von Univ.-Prof. Dr. Walter Obwexer und Ass.-Prof. Dr. Julia Villotti vom Institut für Europa- und Völkerrecht der Universität Innsbruck begutachtet.

›› zum Gutachten

Der Gesetzesentwurf der Europäische Kreditinitiative

Mit dem Vorschlag der Europäischen Kreditinitiative regen wir an, die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und der Europäischen Zentralbank (EZB) in ihrem Artikel 18.1 um einen Absatz zu ergänzen. Der Vorschlag, der an bestehende Formulierungen und rechtliche Gegebenheiten anschließt, lautet:

„Zur Erreichung der Ziele des ESZB und zur Erfüllung seiner Aufgaben können die EZB und die nationalen Zentralbanken […] zinsfreie Kreditgeschäfte mit Kreditinstituten und anderen Marktteilnehmern abschließen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen, die Einkommen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des betroffenen Mitgliedstaats unterstellen und auf Gewinne dauerhaft verzichten oder vollständig an die öffentliche Hand abführen. Für die Darlehen sind ausreichende Sicherheiten zu stellen.

Damit wollen wir erreichen, dass bedarfs- und gemeinwohlorientiert Unternehmen eine neue Möglichkeit der Finanzierung erhalten, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Die Bedingungen für die profitunabhängige Finanzierung

1. Am Anfang steht das Selbstverständnis, dass Wirtschaft dem Bedarf und dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Mit der Formulierung „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ schließen wir dabei an bestehende Regelungen der EU an. Der Begriff bezieht sich im Unionsrecht auf wirtschaftliche Leistungen, die jenseits von Marktanreizen und Wettbewerb im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden und mit einer Gemeinwohlverpflichtung verbunden sind. In der Perspektive der Europäische Kreditinitiative gehört dazu letztlich alles Wirtschaften, wenn es nicht mehr aus Profitinteresse, sondern für den umfassenden Bedarf von Mensch und Natur und für alle notwendigen gesellschaftlichen Aufgaben erfolgt.

2. Eine weitere Bedingung für die neue Finanzierung ist, dass die Unternehmen die Handhabung der Einkommen einer Regelung durch das öffentliche Recht überlassen. Dadurch soll die Möglichkeit von Dumpinglöhnen und enormem Spitzenverdienst unterbunden werden. Es ist aber auch ein prinzipieller Gedanke damit verbunden. Arbeit kann keine Ware sein und so soll das Einkommen immer mehr als ein Grundrecht des Menschen und nicht als „Kauf von Arbeitskraft“ verstanden werden. Durch die Perspektive, die Einkommensgebung so zu greifen, wird sie Gegenstand der demokratischen Gestaltung.

3. Der Kernpunkt des Vorschlages ist der dauerhafte Profitverzicht. Die Entscheidung des Unternehmens, an der neuen Finanzierungsmöglichkeit zu partizipieren, soll eine prinzipielle sein. Es geht darum, eine unternehmerische Aufgabe zu erfüllen, nicht um Profit zu machen. Die vorgeschlagene freie Finanzierung aber ermöglicht erst die Entscheidung zu diesem Schritt und soll Unternehmen so unabhängig von Investoren und ihren Interessen machen.

Das Bild des Geldkreislaufs

Mit dem Vorschlag ist auch ein bestimmes Bild des Geldkreislaufes verbunden. Das von Unternehmen für ihre Tätigkeit benötigte Geld (das an sich keinen Wert hat) kann deshalb durch Kredite geschöpft und an die Unternehmen herausgegeben werden, weil sich die Unternehmen und die in ihnen zusammenwirkenden Menschen verpflichten, etwas von Wert hervorzubringen.

Im zweiten Schritt gelangt das Geld in die Hände der Konsument*innen, d.h. es fließt in die Einkommen und berechtigt nun zum Kauf der produzierten Werte. Gleichzeitig ermöglicht das Einkommen in unserer arbeitsteiligen Wirtschaft überhaupt erst die gesellschaftliche Teilhabe und damit auch erst die Mitarbeit des Einzelnen im Wirtschaftsganzen. Im Kaufakt fließt das Geld, das in die Preise der Waren und Dienstleistungen einkalkuliert war, zurück und die Kredite können zurückgezahlt werden. Der Kreislauf ist geschlossen.

Das heute herrschende Prinzip vom Profit als Ziel der Wirtschaft übersieht dabei, dass nicht alle Bereiche des Wirtschaftens ihre Aufwendungen in ein fertiges Produkt einpreisen können. Bei vielen Aufgaben gelingt dies nicht. Beispiele etwa sind Schule und Forschung, Gesundheit und Pflege, ökologische Aufgaben, Infrastruktur usw., Bereiche, die heute vorwiegend aus den Mitteln der öffentlichen Hand finanziert werden und oft im Profitdruck den Bedarf nur mehr schlecht erfüllen können.

Der Ausgleich von Überschüssen und Unterschüssen

Die Unternehmen und Banken, die sich künftig der vorgeschlagenen profitunabhängigen Finanzierung aus dem Europäischen Zentralbanksystem anschließen wollen, können die genannten Gemeinwohlaufgaben dadurch erfüllen, dass die nötige Finanzierung der Arbeit und auch alle Investitionen an anderen Stellen eingepreist werden. Überschüsse und Unterschüsse werden innerhalb von kooperativen Zusammenschlüssen ausgeglichen. Anders gesagt: Es ist nicht entscheidend, ob das Geld in jeweils genau das Unternehmen zurückfließt, an das es durch Kredit herausgegeben wurde. Entscheidend ist, dass es insgesamt zurückkommt und so alle Kredite insgesamt abgelöst werden können. Das wollen wir mit unserem Vorschlag anregen und ermöglichen: Ein kooperatives Wirtschaften, das immer mehr dazu kommen kann, alle Bereiche des Bedarf abdecken zu können.

Die Aufgabe der Gesamtgestaltung der Wirtschaft

Dem Vorschlag einer profitunabhängigen Finanzierung der Wirtschaft liegt ein ganzheitliches Bild der Ökonomie zugrunde, das danach verlangt, die einzelnen konkreten Entscheidungen immer mehr aus der gemeinsamen, vernetzten Wahrnehmung des Ganzen heraus zu gestalten. Das ist nicht nur eine Forderung aus der krisenhaften ökologischen Situation heraus, sondern liegt in der Gestalt der modernen Wirtschaft selbst begründet. Diese zeigt sich heute als Gesamtsystem weltweit zusammenhängender Vorgänge. Alles was es bedarf, wird letztlich aus dem Ganzen aller zusammenarbeitenden Menschen geleistet.

Diese Gestaltung aus dem Ganzen kann aber nicht dirigistisch oder zentralistisch erfolgen sondern aus kooperativem Zusammenwirken und dezentraler Vernetzung. Der Vorschlag der Europäischen Kreditinitiative setzt dabei auch auf die freie Entscheidung von Unternehmen, den neuen Weg einzuschlagen, der durch eine profitunabhängige Finanzierung eröffnet werden soll.

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